Wir freuen uns schon wieder darauf, an sonnigen Wochenenden die Räder aus dem Schuppen zu holen und mit unserer kleinen Tochter große Touren zu fahren. So ein Tagesausflug mit dem Rad kann aber auch anstrengend sein, daher gehören erfrischende Stopps am See ebenso dazu, wie die Rast im Gasthof bei einem Glas kühler Cola. Die Räder werden in Sichtweite aufgestellt – da kann nichts passieren. Was ist aber, wenn das Fahrrad doch geklaut oder beschädigt wird?
Besonders Kinder fahren oft auf dem normalen Rad mit
Die Situation ist Familien sicherlich bekannt: Vor allem, wenn der Nachwuchs schon etwas älter ist und selber strampelt, statt nur „Beifahrer“ zu sein, sind Pausen zwingend notwendig. Allerdings sollten Kinder unter 12 Jahren noch gar keine Pedelecs fahren. Zu groß ist das Risiko, dass sie ihre Fähigkeiten überschätzen und gefährliche Unfälle provozieren. Diese sind dann also meist noch mit dem normalen Rad unterwegs. Sollte auf einem Ausflug nun der Fall eintreten, dass die Familie abgelenkt ist oder die Räder außerhalb der Sichtweite geparkt werden müssen, müssen sie sich auch darum keine Sorgen machen. In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung für E-Bikes sind alle Fahrräder sowie Fahrradanhänger des Haushaltes inbegriffen, wenn dies als Zusatzbaustein gewünscht wird. Wer also eine Versicherung für sein E-Bike abschließt, sichert somit auch alle normalen Fahrräder im Haushalt automatisch mit ab. Eine Absicherung durch die Hausratversicherung ist somit nicht mehr notwendig, sodass hier Beiträge eingespart werden können. Auch Beschädigungen sind im Versicherungsschutz mit inbegriffen. Die Konditionen sind ähnlich, wie bei der Hausratversicherung:
„Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert)“.
Familienfahrräder auch im Ausland versichert
Somit wird pro Jahr eine Entschädigungssumme von 500 bis zu 1.000 Euro bezahlt – je nach Vereinbarung. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn das Fahrrad beziehungsweise der Fahrradanhänger auch sicher abgeschlossen worden sind. Rahmenschlösser gelten beispielsweise als unsicher, weil der Gegenstand dennoch fortbewegt werden kann. Übrigens: Auch wenn der Ausflug über die deutsche Grenze hinausgeht, sind die Fahrräder abgesichert. Bis zu zwölf Wochen kann man jährlich ins Ausland fahren und den Versicherungsschutz in Anspruch.