Neuer Gesetzesentwurf E-Bikes

Was wäre die Welt ohne ein bisschen Bürokratie? In Kalifornien unterzeichnete nun Gouverneur Jerry Brown ein Gesetz, welches E-Bikes nicht mehr als Mopeds, sondern Fahrräder klassifiziert. Das neue Gesetz regelt nun wer, wie, wo, wann E-Bikes nutzen darf und was ein E-Bike sinngemäß eigentlich ist.

Laut Gesetz gibt es drei E-Bike Typen

Die US-Fahrradverbände (wie Bicycle Product Suppliers Association (BPSA), PeopleForBikes und dem California Bicycle Coalition (CalBike) zeigen sich erfreut über die Regelung, die Hoffnung auf ein eindeutiges Signal an andere Staaten ist groß. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Im US-Gesetz verankert sind nun drei unterschiedliche Typen von E-Bikes:

  • Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis zu 20 Meilen pro Stunde
  • S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit bis zu 28 Meilen pro Stunde
  • E-Bikes mit Gasgriff mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde

S-Pedelecs nicht für Radwege geeignet

E-Bikes und Pedelecs dürfen somit auch die Radwege nutzen. S-Pedelecs allerdings nicht. Durch das Gesetz erhoffe man sich nun eine Vorlage zur verbesserten Infrastrukturplanung und Planung von Radwegen. Nun sind auch E-Bikes nicht mehr an die Registrierung, Lizenzierung und Versicherungsanforderungen gebunden, ähnlich wie in Deutschland auch. Sie gelten nun auch vor dem Gesetz als normale Fahrräder. Kaliforniens Gouverneur hat damit einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Bleibt abzuwarten, ob sich die Wahrnehmung der Amerikaner dadurch nun ändern wird und ob damit die Akzeptanz für E-Bikes gesteigert wird. Wir freuen uns über diese Entwicklung und hoffen, dass noch viele Staaten nachziehen werden. Auch bei uns sind (fast alle) E-Bikes rechtlich den Fahrrädern zuzuordnen. Eine Ausnahme bilden allerdings S-Pedelecs und E-Bikes, die hohe Geschwindigkeiten erreichen können.

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