FAQ – Wissenswertes rund ums E-Bike
Kosten
Je nach Art, Hersteller und Modell kosten Elektrofahrräder zwischen 600 Euro und 2000 Euro, Pedelecs zwischen 800 Euro und 3000 Euro. Günstigere E-Räder vom Discounter sind laut Expertentests in puncto Sicherheit meist zweifelhaft – dagegen sind gute und sichere E-Bikes hochpreisiger.
Technik
Ob Naben- oder Kettenschaltung für das E-Bike infrage kommt, hängt ganz von der bevorzugten Fahrweise ab: Gerade für sportliche Pedelec-Fahrer fällt die Wahl meist auf die Kettenschaltung. Positiv dabei sind flüssige Gangwechsel ohne Geschwindigkeit einzubüßen – allerdings gibt es hier keine Rücktrittbremse und die Schaltung ist wartungsintensiver. Bei einer gemütlichen Fahrweise ohne hohe sportliche Ansprüche ist daher auch die Nabenschaltung eine sichere und gute Wahl.
Die meisten Akkus haben laut Hersteller eine Lebensdauer von 500 bis 700 Ladezyklen. Generell wird empfohlen, das „Leerfahren“ des Akkus zu vermeiden und durch häufiges Nachladen die Lebensdauer des Akkus zu erhöhen.
Gesetzesvorgaben
Für Pedelecs (bis 250 W und 25 km/h) besteht derzeit EU-weit keine Helmpflicht. Auf leistungsstarken S-Pedelecs oder E-Bikes, die einen unabhängigen Antrieb besitzen, muss ein Helm getragen werden.
Pedelecs (mit und ohne Anfahrtshilfe) sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für S-Pedelecs und E-Bikes hingegen muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
Nutzung und Wartung
Natürlich. Allerdings ist zu beachten, dass E-Bikes und Pedelecs unter Umständen mehr als 25 Kilogramm wiegen können und damit die zulässige Belastung des Trägers oftmals überschreiten. Für diesen Fall gibt es spezielle Träger, die die Besonderheiten der E-Bikes berücksichtigen.
Versicherung
Die Fragen und Antworten treffen speziell auf die Fahrradvollkasko-Versicherung der Ammerländer Versicherung zu.
Nein. Schäden bei Downhill-Fahrten sind von Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was sind Downhill Fahrten? Beim Downhill kommt es darauf an, eine bergab führende Strecke in möglichst kurzer Zeit zu bewältigen. Die meisten Bikeparks sind so angelegt, dass nahezu alle Strecken als Downhill zu werten sind. Das Fahren eines „Single Trails“ ist dann als Downhill-Fahrt zu werten und demnach ausgeschlossen, wenn es um das möglichst schnelle Befahren der Strecke geht.
Vereinfacht kann man grob sagen: trägt der Fahrer Schutzkleidung (z. B. einen Helm oder Protektoren) oder ist Schutzkleidung für die bergab führende Strecke empfohlen, so ist von einer nicht-versicherten Downhill-Fahrt auszugehen.
Als Versicherungssumme gilt grundsätzlich der Händlerverkaufspreis des Rades. Dazu gehören auch die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Das zur Sicherung des Rades verwendete Schloss muss bei der Auswahl der Versicherungssumme nicht berücksichtigt
werden, wird beim Diebstahl des Fahrrades jedoch über die Versicherungssumme hinaus entschädigt.
Der Kaufpreis ist der Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Fahrrades. Es ist der Preis, der beim beim Kauf einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt wurde und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist.
Fahrräder, die den Maximalpreis von 5.000 EURO (Fahrräder ohne elektrische Tretunterstützung) bzw. von 7.500 EUR
(Pedelecs/E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung) übersteigen, sind grundsätzlich nicht versichert.
Der Wert-Nachweis erfolgt im Schadenfall durch den Original- Händlerbeleg mit Angabe der Rahmennummer sowie der vollständigen Käuferadresse der Privatperson.
Außerdem ist der Kaufbeleg für das Schloss beizufügen.
Die Rahmen-/ Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmennummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmennummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmennummer) o. ä. eingereicht werden. Gleiches gilt bei einlackierter Rahmennummer, z. B. bei Carbon-Fahrrädern.
Zum Schutz gegen Diebstahl ist es mit einem Sicherheitsschloss an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl)
anzuschließen. Zur Sicherung des Fahrrades sind Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 49,- EURO inklusive
Mehrwertsteuer zu verwenden
In diesen Fällen wäre die Vorgabe der Bedingungen nicht erfüllt und es besteht eine Obliegenheitsverletzung.
Ausnahme:
Es gibt viele Kunden, die Ihre Schlösser im Rahmen einer Angebots- und Rabattaktion erwerben, so dass der vorgegebene Mindestkaufpreis nicht erreicht wird, obwohl das Schloss qualitativ den Bedingungen entspricht. Wenn auf der Rechnung nachweislich eingetragen ist, dass das Schloss rabattiert ist und der Originalpreis auf der Rechnung
erkennbar ist, wird keine Obliegenheitsverletzung angerechnet.
In der Rechnung ist ein Rabatt enthalten – Welche Versicherung kann gewählt werden?
Wünscht der Versicherungsnehmer als Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern den Preis ohne Rabatt ist das kein Problem, wenn die Rechnungsbeträge auf der Rechnung ausgewiesen sind.
Beispiel:
E-Bike 2.500 EUR
-20% Rabatt 500 EUR
Rechnungsbetrag 2.000 EUR
Nein. Eine Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Fahrradhändler wird nicht als Rechnung angesehen und ist nicht
ausreichend.
Empfehlung: Besorgung einer Zweitschrift von der Originalrechnung beim ursprünglichen Fahrradhändler
Ein Carbon-Fahrrad hat keine eingravierte Rahmennummer, sondern nur eine lackierte Rahmennummer und darüber
Klarlackschutz.
Annahme möglich, wenn Folgendes bei der Antragstellung eingereicht wird:
- Vollständiger Fahrrad-Pass
- Foto von der Rahmennummer am Fahrrad
- Rechnung mit der Rahmennummer
Es muss ein gewerblich eingetragenes Fahrradfachgeschäft mit Werkstatt sein, die die Reparatureinschätzung vornimmt und
anschließend durchführt. Die Entscheidung für die Wahl des Fahrradgeschäftes bleibt beim Versicherungsnehmer.
Grundsätzlich werden die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte erstattet, maximal die vereinbarte
Versicherungssumme. Eine Entschädigungszahlung erfolgt nur, wenn eine Neuanschaffung durch eine Händlerrechnung
nachgewiesen wurde. Entschädigt wird nach dem Rechnungsbetrag des neu erworbenen Fahrrades, max. bis zur Versicherungssumme:
Versicherungssumme 2.000 EUR
Rechnung vom neuen Fahrrad 2.500 EUR
Entschädigung 2.000 EUR
Versicherungssumme 2.000 EUR
Rechnung vom neuen Fahrrad 1.500 EUR
Entschädigung 1.500 EUR
Nein! Name und Anschrift des Versicherungsnehmers muss nicht vermerkt sein. Auf der Rechnung muss jedoch zu erkennen sein, dass es sich um ein Fahrradschloss handelt. Ein Kassenbon, auf dem z. B: nur eine Artikelnummer vermerkt ist, genügt nicht!
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger
- Kartenhalter
- Schlafsack
- Beleuchtung
- Kartenmaterial
- Schleppstange
- Fahrradkompass
- Kilometerzähler
- Spiegel
- Fahrradkorb
- Kindersitz
- Steckschutzblech
- Fahrradschloss
- Kleidung (bis 200,- EURO)
- Tachometer
- Fahrradtasche
- Kochgeschirr
- Trinkflasche
- Fahrradwimpel
- Luftmatratze
- Werkzeug / Flickzeug
- Helm (bis 100,- EURO)
- Luftpumpe
- Werkzeugtasche
- Hygieneartikel
- Reflektor
- Zelt
- Isomatte
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Kaufpreis ist der Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Fahrrades. Es ist der Preis, den Sie beim Kauf
einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt haben und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist. Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile sind bei der Ermittlung der
Versicherungssumme zu berücksichtigen. Der Anteil dieser nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile darf
20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Der Kaufpreis / Händlerverkaufspreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Achtung: Fahrräder die älter als drei Jahre sind, können nicht versichert werden.
Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit bei einem
Auslandsaufenthalt von bis zu 12 Wochen.
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von weniger als 1.499,- EURO und mehr als 7.500,- EURO
- Fahrräder, die älter als 3 Jahre sind
- Fahrräder, die eine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigt
- Fahrräder ohne Rahmen-/Codierungsnummer
- Eigenbauten
- Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Pedelecs/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Antragsteller mit 3 Schäden oder mehr in den letzten fünf Jahren
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz) Direktionsanfrage
- Antragsteller mit einem Schaden ab 1.200,- EURO in den letzten drei Jahren
- Antragsteller ab 2 Schäden in den letzten fünf Jahren
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden
Nachlass für Pedelecs/ E-Bikes:
Paarabsicherung bei einjährigem Vertragsabschluss.
Bei dem zeitgleichen Abschluss einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung für zwei Pedelecs/E-Bikes gewähren wir auf Wunsch
einen Nachlass in Höhe von 10 %. Der Nachlass wird nur bei einjähriger Vertragslaufzeit gewährt.
Er entfällt zur nächsten Fälligkeit, sofern nicht mehr beide Pedelecs / E-Bikes versichert sind. Es wird dann ab der nächsten
Fälligkeit der Beitrag neu berechnet und mitgeteilt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.