Aktuell berichten einige Portale wie GOLEM oder Spiegel Online über das neue GeoOrbital Wheel, welches aus jedem Drahtesel ein E-Bike zaubern soll. Mein erster Gedanke war: Wow. Das sieht nicht nur cool aus, das geht auch noch total einfach. Doch ist es wirklich so einfach, sein Rad einfach umzubauen?
In unserem Beitrag zum Thema Pedelec und E-Bike nachrüsten haben wir schon darauf verwiesen: Normalerweise stellt es kein Problem dar, ein Rad zu einem Pedelec aufzurüsten, wenn einige Eckpunkte beachtet werden. Das Aufrüsten auf ein E-Bike jedoch legt ein paar rechtliche Stolpersteine in den Weg…
Schnell, einfach, gesetzeswidrig?
Im Video stellt GeoOrbital sein Rad als schnelle und effiziente Lösung vor, das Fahrrad zum Pedelec umzubauen. In nur 2 Minuten soll das schaffbar sein – Rekordzeit will ich meinen. Und das für umgerechnet 825 Euro. Günstiger gibt es normale Umbausätze zum Pedelec auch nicht. Bei Schnellspannern wird dazu nicht mal ein spezielles Werkzeug benötigt. GeoOrbital wirbt damit, dass das Rad perfekt für den Einsatz in Städten geeignet sei. Schnell, einfach und spaßig lautet hier der Schlachtruf. Allerdings verstummt der Jubel schlagartig, wenn man sich bewusst wird, dass das Wheel rund 20 Meilen/Stunde fährt. Das entspricht knapp 32m/h und damit ist es auf dem deutschen Markt nicht zugelassen. Hier dürfen Pedelecs maximal 25km/h (ohne Anfahrhilfe) unterstützen. Alles darüber hinaus gilt als S-Pedelec beziehungsweise E-Bike (diese fallen schon unter die Kleinkrafträder).
Wo liegt nun das Problem? Pedelecs gelten als normale Fahrräder und unterliegen damit auch allen rechtlichen Grundlagen von Fahrrädern. E-Bikes jedoch gelten schon als Kleinkrafträder, sie benötigen eine Zulassung, eine Versicherung, ein Nummernschild… Daher wäre es nicht erlaubt, einfach das GeoOrbital Wheel an sein Rad zu schnallen und loszudüsen. Als Pedelec schon gar nicht. Es wäre notwendig, sich vorab eine Betriebserlaubnis zu holen. Und dazu muss das vorhandene Fahrrad zunächst einige Anforderungen erfüllen: Nicht jedes Material ist dazu beschaffen, den Ansprüchen eines E-Bikes gerecht zu werden.
Ohne Zulassung darf das GeoOrbital Wheel nicht genutzt werden
Es müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt werden, diese müssen dann abgenommen werden, um entsprechende Zulassungen erteilt zu bekommen. Es gäbe die Möglichkeit, ein Rad zu konstruieren, welches die Zulassungsvoraussetzungen für ein Leichtkraftrad entspricht. Das heißt, alle verwendeten Teile müssten zulässig sein. Dann muss das Rad in seiner Gesamtheit abgenommen werden. Es bestünde auch die Chance, einfach nur die Steuerung entsprechend anzupassen. Selbst diese müsste dann aber abgenommen werden, um der Gesetzgebung zu entsprechen. Es wäre also sehr müßig ein Fahrrad mit dem GeoOrbital Wheel aufzurüsten. Zumindest in Europa. In anderen Ländern gelten diese Regeln nicht. Sie machen sich weniger Gedanken um Sicherheit, als um maximales Fahrvergnügen. Persönlich denke ich, dass man da durchaus eine effizientere Balance zwischen Sicherheit und Fahrspaß finden könnte, denn so manch innovative Idee scheitert manchmal einfach nur an „Passierschein A38“. Schade eigentlich.