Generell werden im Volksmund alle elektrisch unterstützten Fahrräder als E-Bikes bezeichnet. Dennoch wird in Fachkreisen zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec unterschieden. Das liegt daran, dass nicht jedes E-Bike auch ein Fahrrad ist – zumindest nicht im engeren Sinn. Damit Licht ins Dunkel kommt, erklären wir die unterschiedlichen Typen der motorisierten Räder:
Das E-Bike „im engeren Sinne“ ähnelt einem Mofa. Es lässt sich mittels Drehknopf beziehungsweise Schalthebel fahren – ganz ohne mühselig in die Pedale treten zu müssen. E-Bikes gelten dann als Kleinkraftrad, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und die Motorleistung 500 Watt nicht übersteigt. Was im Volksmund oft außer Acht gelassen wird ist, dass die richtigen E-Bikes ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis benötigen. Auch muss man im Besitz eines Mofa-Prüfbescheinigung sein (Minimum). Wer schneller als 20 km/h unterwegs sein möchte, muss in die Pedale treten. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Auch, wenn keine Helmpflicht besteht, sollte der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen. Schon bei 20 km/h besteht eine enorme Verletzungsgefahr.
Schnelle E-Bikes sind eigentlich Kleinkrafträder
Es gibt E-Bikes, die über 20 km/h schnell sein können (bis 25 km/h, bis 45 km/h und über 45 km/h), allerdings werden diese nicht als E-Bikes im Sinne von elektrisch verstärkten Fahrrädern behandelt. E-Bikes, die bis zu 25km/h schnell fahren können, sind eigentlich Mofas, das Tragen eines geeigneten Helms ist dabei Pflicht! Bei E-Bikes bis zu 45 km/h sind Kleinkrafträder, die nur mit Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden dürfen. Wenn das E-Bike von der Leistung ausgehend mehr als 45 km/h schafft, ist es als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorrad der Klasse A zu bezeichnen.
Wer von einem E-Bike spricht, meint meistens ein Pedelec (Pedal Electric Cycle). Es kann in drei Gruppen unterteilt werden: Pedelec ohne Anfahrhilfe (bis 25 km/h), Pedelec mit Anfahrhilfe (bis 6 km/h) und schnelles Pedelec.
Die Unterschiede bei Pedelecs
Pedelec ohne Anfahrhilfe:
Das Rad wird hierbei mit einem Motor mit 250 Watt Leistung unterstützt. Allerdings funktioniert der Motor nur dann, wenn der Biker auch kräftig in die Pedale tritt.
Das Pedelec kann so eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen. Wer es eilig hat, kann die gewünschte Geschwindigkeit ab 25 km/h nur noch in Eigenleistung erreichen. Die Unterstützung durch den Motor ist in mehreren Stufen abrufbar und von der Pedalkraft bzw. Trittfrequenz des Fahrers abhängig. Das Pedelec ist rein rechtlich gesehen dem normalen Fahrrad gleichgestellt. Es werden also weder eine Versicherung, noch ein Führerschein oder eine Zulassung benötigt.
Doch sollte aufgrund der bestehenden Unfallgefahr zumindest eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch besteht keine Helmpflicht oder Altersbegrenzung. Jedoch lässt sich die Leistung eines Pedelec anfangs nur schwer einschätzen, daher sollten vor allem jüngere Fahrerinnen und Fahrer achtsam sein und zunächst einige Proberunden unter Aufsicht absolvieren.
Pedelec mit Anfahrhilfe:
Dieser Pedelec-Typ kann bis zu 6 km/h ohne Treten bewegt werden. Besonders bei hügeligem Gelände bieten sie daher eine praktische Starthilfe. Alle Pedelecs, die eine Nennleistung von weniger als 250 Watt besitzen, sind rein rechtlich gesehen als Fahrräder zu bewerten. Am Pedelec darf daher, wie beim Fahrrad auch, ein Transportanhänger für Kinder befestigt werden. Das Nutzen der Radwege ist übrigens Pflicht.
S-Pedelecs
Neben normalen Pedelecs existieren die „schweizer“ Pedelecs, oder auch S-Klasse genannt. Sie fallen nicht mehr unter die Kategorie der normalen Räder und können durch den Motor eine Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h bei 500 Watt Leistung erreichen. Das klappt aber nur, wenn ordentlich in die Pedale getreten wird. Auch hier ist eine Betriebserlaubnis (bzw. Einzelzulassung) notwendig, zudem müssen Fahrerinnen und Fahrer das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben und im Besitz eines Führescheins (Klasse M) sein. Zusätzlich ist das Versicherungskennzeichen Pflicht. Radwege sind hier übrigens tabu.
E-Bikes in vielen Variationen
Um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden, lassen sich E-Bikes übrigens noch weiter kategorisieren. So können beispielsweise spezielle Mountainbikes oder Rennräder, City- oder Touren-/Trekkingräder oder leichte Falt- oder Kompakträder erworben werden. Auch Lasten- bzw. Transporträder sind im Bereich E-Bikes vorhanden. Welches E-Bike zu wem passt und worauf beim Kauf zu achten ist, haben wir ausgiebig im Beitrag „Das richtige E-Bike finden: Dieses Modell passt zu mir“ erläutert.
Generell gilt: Bei Pedelecs unterstützt der Elektromotor den Fahrenden einfach zusätzlich. Nur beim Treten ist auch der Motor aktiv. Bei einem E-Bike kann die Motorunterstützung auch unabhängig vom Treten erfolgen. Man kann ganz normal Gas geben, um voran zu kommen. Um das E-Bike rechtlich einordnen zu können müssen unter anderem Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung herangezogen werden.
Falls noch weitere Fragen zu E-Bikes oder Pedelecs auftauchen, freuen wir uns über einen Kommentar :).
Euer Team von E-Bike on Tour
3 Antworten
Bisher wusste ich noch gar nicht, wo genau die Unterschiede liegen. Aber da ich mir gerne ein E-Bike anschaffen möchte, weiß ich nun besser Bescheid. Außerdem werde ich mehrere Modelle vergleichen sowie mich ausführlich beraten lassen. Gerne würde ich das Bike auch für längere Touren nutzen.
Ich möchte ein E-Bike kaufen. Gut zu lesen, dass es diese in vielen Variationen gibt. Darum gehe ich in ein Fachgeschäft für E-Bikes.
Ich möchte ein E-Bike mieten. Interessant, dass diese bis 20km/h schnell sein können. Dies hilft am Berg sehr.