Noch schnell ein paar Gläser Sekt auf der Geburtstagsparty und dann mit dem Drahtesel nach Hause. Darf man das? Wenn es um Alkohol und Fahrradfahren geht, scheiden sich die Geister. Erst soll die Promillegrenze angehoben werden, dann wieder gesenkt, extreme Stimmen rufen danach sie ganz abzuschaffen. Das Thema ist und bleibt strittig. Doch wie steht es eigentlich aktuell um die Promillegrenze auf dem E-Bike beziehungsweise Pedelec? Welche Grenze gilt und vor allem: Welche Strafen können drohen?
Die Fragen sind ad hoc nicht zu beantworten, da im Vorfeld geklärt werden muss, um welches Fahrzeug es sich handelt. Fährt man also ein E-Bike oder S-Pedelec (bis 45 km/h) oder ein normales Pedelec (bis 25km/h)? Die exakte Differenzierung haben wir im Beitrag „Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec“ erklärt.
Fahruntüchtigkeit mit einem Pedelec
Bei einem Pedelec handelt es sich rechtlich um ein „normales“ Fahrrad, da es nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25km/h durch den Hilfsmotor unterstützt wird. Geringe Mengen an Alkohol sind hierbei sogar erlaubt: Generell straffrei bleibt, wer weniger als 0,3 Promille im Blut hat. Wenn mehr als 0,3 Promille nachgewiesen wurden und der Fahrstil aufgefallen ist, muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Die Fahrerin oder der Fahrer gilt in dem Fall als „relativ fahruntüchtig“. Schlimmer wird es, wenn ein Unfall verursacht wurde.
Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Radfahrende, wie auch Pedelec-Fahrende mit mehr als 1,6 Promille im Blut drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe (meist ein Nettomonatsgehalt) fürchten müssen, da sie als absolut fahruntüchtig eingestuft werden. Auch um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kommen sie nicht herum. Wer durch den allseits bekannten „Idioten-Test“ fällt, muss anschließend mit einem Fahrverbot rechnen. Das kann für den PKW sowie das Rad gleichermaßen gelten. Übrigens: Wer in einer normalen Verkehrskontrolle bis zu 1,5 Promille hat aber nicht auffällig war, bleibt straffrei.
Fahrer von E-Bike und S-Pedelecs werden strenger bestraft
Schnellere E-Bikes sowie S-Pedelecs mit einer Leistung bis zu 45 km/h unterliegen anderen Richtlinien: Diese gelten als Kraftfahrzeuge und müssen zudem versichert werden. Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten die gleichen Gesetze wie für Autos: Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit bis zu 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer mit mehr als 1,1 Promille am Lenker unterwegs ist, begeht eine Straftat. Daher sollte man sich zweimal überlegen, ob man sein Bike nicht besser stehen lässt, denn es drohen eine Freiheits- oder Geldstrafen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg sowie ein Führerscheinentzug (bis zu 6 Monate).
Wer bei einem Unfall zahlt ist unterschiedlich – ein Überblick
Wer mit einem Pedelec unterwegs ist, wird normalerweise durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn ein Unfall passiert und andere Personen verletzt werden. Das Fahrrad selbst ist aber nicht versichert. Allerdings sind E-Bikes noch relativ neu und in vielen Verträgen nicht verankert. Es lohnt sich also nachzufragen, um eine schriftliche Zusicherung zu erhalten. Auch in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer sind Unfallschäden am Pedelec mitversichert. Diese greifen in der Regel bei einem Unfall, auch, wenn Alkohol im Spiel war, ein. Mit einer Ausnahme: Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht muss in allen Fällen selber zahlen!
Promillegrenzen kurz zusammengefasst
Damit es gar nicht durch einen Alkohol herbeigeführten Unfall kommen kann, raten wir wie auch beim Auto: Solange Alkohol mit im Spiel ist – Hände weg vom Lenker.
Euer Team von E-Bike on Tour
Eine Antwort
Wer kontrolliert ein Fahrverbot für Fahrräder??