Generell werden im Volksmund alle elektrisch unterstützten Fahrräder als E-Bikes bezeichnet. Dennoch wird in Fachkreisen zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec unterschieden. Das liegt daran, dass nicht jedes E-Bike auch ein Fahrrad ist – zumindest nicht im engeren Sinn. Damit Licht ins Dunkel kommt, erklären wir die unterschiedlichen Typen der motorisierten Räder:
Das E-Bike „im engeren Sinne“ ähnelt einem Mofa. Es lässt sich mittels Drehknopf beziehungsweise Schalthebel fahren – ganz ohne mühselig in die Pedale treten zu müssen. E-Bikes gelten dann als Kleinkraftrad, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und die Motorleistung 500 Watt nicht übersteigt. Was im Volksmund oft außer Acht gelassen wird ist, dass die richtigen E-Bikes ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis benötigen. Auch muss man im Besitz eines Mofa-Prüfbescheinigung sein (Minimum). Wer schneller als 20 km/h unterwegs sein möchte, muss in die Pedale treten. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Auch, wenn keine Helmpflicht besteht, sollte der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen. Schon bei 20 km/h besteht eine enorme Verletzungsgefahr.
Schnelle E-Bikes sind eigentlich Kleinkrafträder
Es gibt E-Bikes, die über 20 km/h schnell sein können (bis 25 km/h, bis 45 km/h und über 45 km/h), allerdings werden diese nicht als E-Bikes im Sinne von elektrisch verstärkten Fahrrädern behandelt. E-Bikes, die bis zu 25km/h schnell fahren können, sind eigentlich Mofas, das Tragen eines geeigneten Helms ist dabei Pflicht! Bei E-Bikes bis zu 45 km/h sind Kleinkrafträder, die nur mit Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden dürfen. Wenn das E-Bike von der Leistung ausgehend mehr als 45 km/h schafft, ist es als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorrad der Klasse A zu bezeichnen.
Wer von einem E-Bike spricht, meint meistens ein Pedelec (Pedal Electric Cycle). Es kann in drei Gruppen unterteilt werden: Pedelec ohne Anfahrhilfe (bis 25 km/h), Pedelec mit Anfahrhilfe (bis 6 km/h) und schnelles Pedelec.
Die Unterscheidung der Pedelecs
Pedelec ohne Anfahrhilfe: Das Rad wird hierbei mit einem Motor mit 250 Watt Leistung unterstützt. Allerdings funktioniert der Motor nur dann, wenn der Biker auch kräftig in die Pedale tritt. Das Pedelec kann so eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Wer es eilig hat, kann die gewünschte Geschwindigkeit ab 25 km/h nur noch in Eigenleistung erreichen. Die Unterstützung durch den Motor ist in mehreren Stufen abrufbar und von Pedalkraft bzw. Trittfrequenz des Fahrers abhängig. Das Pedelec ist rein rechtlich gesehen dem normalen Fahrrad gleichgestellt. Es werden also weder eine Versicherung, noch ein Führerschein oder Zulassung benötigt. Doch sollte aufgrund der bestehenden Unfallgefahr zumindest eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch besteht keine Helmpflicht oder Altersbegrenzung. Jedoch lässt sich die Leistung eines Pedelec anfangs nur schwer einschätzen, daher sollten vor allem jüngere Fahrer achtsam sein und zunächst einige Proberunden unter Aufsicht absolvieren.
Pedelec mit Anfahrhilfe: Dieser Pedelec-Typ kann bis zu 6 km/h ohne Treten bewegt werden. Besonders bei hügeligem Gelände bieten sie daher eine praktische Starthilfe. Alle Pedelecs, die eine Nennleistung von weniger als 250 Watt besitzen, sind rein rechtlich gesehen als Fahrräder zu bewerten. Am Pedelec darf daher, wie beim Fahrrad auch, ein Transportanhänger für Kinder befestigt werden. Das Nutzen der Radwege ist übrigens Pflicht.
Neben normalen Pedelecs existieren die „schweizer“ Pedelecs, oder auch S-Klasse genannt. Sie fallen nicht mehr unter die Kategorie der normalen Räder und können durch den Motor eine Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h bei 500 Watt Leistung erreichen. Das klappt aber nur, wenn ordentlich in die Pedale getreten wird. Dabei ist das Nutzen eines Motoradhelms suboptimal – dennoch ist das Tragen eines geeigneten Helmes Pflicht. Die körperliche Anstrengung würde zu einer hohen Schweißabsonderung führen. Es sollten Helme mit ausreichender Belüftung und Schutzmechanismus getragen werden – eine Herausforderung an die Helmindustrie. Auch hier ist eine Betriebserlaubnis (bzw. Einzelzulassung) notwendig, zudem müssen sie das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben und im Besitz eines Führescheins (Klasse M) sein. Zusätzlich ist das Versicherungskennzeichen Pflicht. Radwege sind hier übrigens tabu.
Alle E-Bike-Typen auf einen Blick:
Um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden, lassen sich E-Bikes übrigens noch weiter kategorisieren. So können beispielsweise spezielle Mountainbikes oder Rennräder, City- oder Touren-/Trekkingräder oder leichte Falt- oder Kompakträder erworben werden. Auch Lasten- bzw. Transporträder sind im Bereich E-Bikes vorhanden. Welches E-Bike zu wem passt und worauf beim Kauf zu achten ist, haben wir ausgiebig im Beitrag „Das richtige E-Bike finden: Dieses Modell passt zu mir“ erläutert.
Generell gilt: Bei Pedelecs unterstützt der Elektromotor den Fahrer einfach zusätzlich. Nur beim Treten ist auch der Motor aktiv. Bei einem E-Bike kann die Motorunterstützung auch unabhängig vom Treten erfolgen. Der Fahrer kann ganz normal Gas geben, um voran zu kommen. Um das E-Bike rechtlich einordnen zu können müssen unter anderem Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung herangezogen werden.
Falls noch weitere Fragen zu E-Bikes oder Pedelecs auftauchen, freuen wir uns über einen Kommentar oder gerne auch eine Nachricht via Mail (redaktion@ebikeontour.de) oder auf unserer Facebookseite.
Wenn ich Ihre Ausführungen richtig interpretiert habe, ist zur Zeit auf dem Markt kein Pedelec verfügbar, welches zwar bei 25 km/h drosselt, aber der Motor auch ohne Pedale treten unterstützt. Damit auch ohne Versicherung und ohne Nummernschild auskommt und auf allen Radwegen benutzt werden darf.
(Anmerkung der Redaktion: Aus Datenschutzgründen haben wir die Adresse aus dem Kommentar gelöscht. Wir bitten um Ihr Verständnis.)
Guten Tag Herr Mahlberg,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich fürchte nur, dass ich Ihren Ausführungen nicht folgen kann.
Daher nochmal der Versuch zu erklären, worum es bei diesem Beitrag geht:
Pedelecs und E-Bikes werden bei der Kategorisierung oft vertauscht. Das liegt daran, dass der Volksmund E-Bikes und Pedelecs gleichsetzt, da sich der Begriff einfach durchgesetzt hat. Leider ist vielen der Begriff „Pedelec“ gar nicht bekannt.
Der Beitrag versucht nun die Typen zu kategorisieren und zu helfen, sich in dem Dschungel zurechtzufinden.
Ein Pedelec unterstützt den Fahrer in der Tat nur bis einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Der Fahrer kann natürlich schneller Radeln, ist dann aber auf seine eigene Körperkraft angewiesen. Pedelecs sind somit den Fahrrädern rechtlich gleichgestellt.
Wenn das Elektrorad mehr Power hat, dann zählt es schon zu den E-Bikes, ist aber dann eben kein Pedelec mehr.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche vorab einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Viele Grüße
Yasmin
Ein S-Padalec, auch „S“peed-Padalec genannt, sind die Bikes, die ein Versicherungszeichen benötigen, bis 45 km/h unterstützen und gesetzlich als Mofa oder Kleinkraftrad behandelt wird. Auch ein Helm ist Pflicht. Ein Padelec unterstützt nur bis 25 km/h, kann aber sollte nicht ohne Helm betrieben werden. Keine Versicherungspflicht.
Tja, der Unterschied zwischen e-Bikes und Padalecs versuche ich mal wie folgt zu erklären. E-Bikes sind im Volksmund alle mit Akkus. Wie Frau Neue bereits geschrieben hat. E-Bikes allerdings können auch umgerüstete Standardräder gewesen sein, wo einfach ein elektrisch angetriebenes Hinterrad eingesetzt wird. Gibt es alles im Internet. Diese Räder können dann aber auch über einen Daumenschalter (praktisch wie mit Handgas) angetrieben werden, ohne in die Pedalen treten zu müssen. Daher E-Bike. Beim Paddelec muss ich halt in die Pedalen treten um den E-Motor zu aktivieren. Ich hoffe ich konnte helfen.
Guten Morgen Andreas,
lieben Dank für Ihren ergänzenden Kommentar. Ein Beitrag über das „Tunen“ von normalen Rädern zu E-Bikes haben wir bereits geplant, um die Abgrenzung nochmal deutlicher hervorzuheben. Das Feld ist recht groß und unübersichtlich, da es auch einige Zwischenformen gibt, sowie illegale Methoden, die Bikes aufzurüsten. Das werden wir allerdings noch erläutern.
Liebe Grüße
Yasmin
[…] 45 km/h) oder ein normales Pedelec (bis 25km/h)? Die exakte Differenzierung haben wir im Beitrag „Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec“ […]
[…] ein paar Feinheiten, auf die man achten muss. So darf man beispielsweise keine Kinderanhänger an E-Bikes beziehungsweise S-Pedelecs anbringen. Sie gelten schließlich bereits als Leichtkrafträder und haben mit einer […]
Hallo,
auf den Beitrag zum Umrüsten eines normalen Fahrrads zu einem Pedelec freue ich mich schon.
Da noch Bedarf an Wissen zu dem Thema besteht, z.B. welche Umbausatzarten es gibt usw.
Danke vorab dafür! : )
Lieben Gruß
Hallo Val,
einen Beitrag zum Umrüsten haben wir sogar schon parat 🙂 Hier findest du ihn: https://ebike-on-tour.de/so-koennt-ihr-euer-fahrrad-zum-pedelec-oder-e-bike-umruesten/
Liebe Grüße
Yasmin
Hallo Yasmin,
Vielen Dank für den Hinweis zum Artikel „Umrüsten“ : )
LG