Recht: E-Bike während Fahrverbot nutzen?

Für einige Radfahrende ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und E-Bike im engeren Sinne noch nicht ganz klar. Das kann vor allem dann Probleme geben, wenn rechtliche Vorgaben missachtet werden.

Das fängt bei der Führerschein- sowie Kennzeichenpflicht an, und hört bei einer entzogenen Fahrerlaubnis auf. Viele fragen sich: Darf ich eigentlich E-Bike fahren, wenn mir der Führerschein für kurze Zeit entzogen worden ist?

Pedelecs können auch ohne Fahrerlaubnis genutzt werden

Natürlich ist es eine Entlastung, wenn man statt öffentlicher Verkehrsmittel einfach auf das E-Bike umsteigen kann. Rein rechtlich gibt es aber ein paar Fallstricke zu beachten. Handelt es sich wirklich um ein E-Bike oder vielleicht ist es doch nur Pedelec? 

Zur Erinnerung: Bei Pedelecs wird die Tretkraft des Fahrers bis maximal 25 km/h unterstützt, dann setzt sie aus. Der Motor darf daher nur eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h unterstützen – bei einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt. Dann gelten die E-Bikes (fachlich: Pedelecs) rein rechtlich als Fahrrad (nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ) und können auch bei einem Fahrverbot gefahren werden. Genauso wie ein „normales“ Rad. Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis zu 6 km/h sind inbegriffen (hierbei kann der Motor das Rad auch ohne Treten unterstützen).

E-Bike-Fahrenden droht eine Freiheitsstrafe

Bei E-Bikes im engeren Sinne sowie S-Pedelecs ist das aber nicht der Fall. E-Bikes können auch ohne Treten betrieben werden. S-Pedelecs erreichen mit Motor eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Kleinkrafträder unterliegen dann ebenfalls dem Fahrverbot und dürfen nicht in Betrieb genommen werden.  Wenn euer Führerschein also eingezogen worden ist, macht ihr euch strafbar. Durch das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ kann schnell eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe winken – überlegt also zweimal, ob ihr wirklich aufsatteln wollt. Denn auch für den Schutz durch eure Versicherung ist eine gültige Fahrerlaubnis eine Voraussetzung.

Anmerkung: Dieser Artikel soll nur Basiswissen vermitteln. Er ersetzt keine Rechtsberatung und darf auch nicht als solche gesehen werden.

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Eine Antwort

  1. Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Mir wurde der Führerschein entzogen. Eine verkehrspsychologische Untersuchung nach Führerscheinentzug wurde bereits angesetzt. Ich finde es spannend, dass man mit einem E-Bike dann auch nicht fahren darf, wenn der Führerschein erstmal weg ist. Besten Dank für diesen hilfreichen Artikel!

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